Relax

T-Mobile startet 10-Euro-Flatrate für Festnetzgespräche

Gespräche sind in zwei vom Kunden gewünschte Ortsnetze möglich
Von Thorsten Neuhetzki

Der Mobilfunkanbieter T-Mobile wird ab 1. August die 1000-Minuten-Grenze für den Optionstarif Relax Local streichen und somit eine Flatrate im Rahmen dieses Tarifes einführen. Damit kann der Kunde zwei Ortsvorwahlen, in die er am häufigsten telefoniert, auswählen und zu diesen beiden Ortsnetzen ohne weitere Kosten telefonieren. T-Mobile berechnet seinen Kunden für diesen Optionstarif monatliche Grundkosten in Höhe von 10 Euro, die zusätzlich zum gebuchten Tarif anfallen.

Buchbar ist die Option weiterhin nur in den Relax-Tarifen, die Mindestlaufzeit der Option liegt bei drei Monaten, danach ist sie monatlich kündbar. Kunden, die Relax Local bereits nutzen, werden nach Angaben eines Sprechers gegenüber teltarif.de in der Nacht zum Montag automatisch auf die Flatrate umgestellt. Neukunden können den bisherigen Tarif entweder jetzt schon zu den alten Konditionen buchen oder sich für den neuen Tarif vormerken lassen. Wer den Tarif jetzt schon bucht, bekommt die Freiminuten und die Grundkosten anteilig berechnet.

Ausgewählt werden können vom Kunden zwei Ortsnetz-Vorwahlen in Deutschland. Das kann seine Heimatstadt und sein Ort, in dem er arbeitet, sein, aber auch andere beliebige Vorwahlen. Ein Aufenthalt in dem jeweiligen Ort ist nicht notwendig, um zu Flatrate-Konditionen telefonieren zu können. So hat der Kunde auch die Möglichkeit, eine persönliche Vorwahl anzugeben und zusätzlich die Vorwahl von Hamburg, Berlin oder Frankfurt. In diesen Städten gibt es Callingcard-Server, die über eine lokale Festnetzrufnummer verfügen. So kann der Kunde im Rahmen der Flatrate kostenlos den Server anrufen und dann für 1 Cent pro Minute (Vica24) oder 3 Cent pro Minute (bluerate, Comnet Callingcard) deutschlandweit telefonieren.

Inzwischen hat T-Mobile bekannt gegeben, die Telefonflatrate auch für die Optionstarife zur Wochenend-Telefonie und am Abend anzubieten. Details dazu finden Sie in einer weiteren Meldung.