E-Scooter & Co.: Zahlreiche AGB sind illegal
Verbraucherschützer kritisieren AGB von E-Scooter-Diensten (Symbolbild)
Bild: picture alliance/dpa
Handy gezückt, App installiert, Account registriert, Zahlungsdaten hinterlegt, E-Scooter entsperrt - und los gehts: Bei vielen Städtereisenden dauert das nur wenige Minuten. Da bleibt keine Zeit, ellenlange AGB, Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen zu lesen.
Vielleicht hätte man das bei einigen Anbietern aber besser tun sollen. Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen im Bereich Sharing Mobility zeigt eklatante Rechtsverstöße auf. Das Ergebnis: Es gibt viele rechtswidrige AGB bei Anbietern von E-Scootern & Co.
Außergewöhnlich hohe Zahl an Klauseln unwirksam
Der bundesweite Marktcheck der Verbraucherzentralen hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von 54 Anbietern unter die Lupe genommen. Bei allen geprüften AGB seien Rechtsverstöße festgestellt und abgemahnt worden. In einigen Fällen wurde sogar Klage erhoben. Eine außergewöhnlich hohe Zahl an Klauseln ist unwirksam, teilen die Juristen mit.
Verbraucherschützer kritisieren AGB von E-Scooter-Diensten (Symbolbild)
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Die AGB der Anbieter seien eher undurchsichtig "und alles andere als verbraucherfreundlich", konstatiert Julia Gerhards, Referentin Verbraucherrecht und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Besonders seien die AGB eines Unternehmens ins Auge gestochen, bei dem die Verbraucherschützer insgesamt 63 unwirksame Klauseln fanden. Von den abgemahnten Firmen habe rund die Hälfte umgehend eine Unterlassungserklärung abgegeben. Teilweise seien Klagen eingereicht worden beziehungsweise das gerichtliche Verfahren bereits erfolgreich abgeschlossen.
Einige Anbieter seien mittlerweile insolvent oder hätten sich aus dem Geschäftsbereich zurückgezogen, sodass von einer Rechtsverfolgung abgesehen wurde. In wenigen Fällen konnten die Verbraucherzentralen nichts ausrichten, da die Anbieter ihren Sitz im Ausland haben oder sich die Eigentümerverhältnisse grundlegend geändert hatten.
Haftung und mehr: Besonders skurrile Klauseln
Einige Anbieter haben laut der Mitteilung entweder keine oder fehlerhafte Impressumsangaben gemacht. Entgegen gültigem Recht wollten einige Dienste nicht zulassen, dass Verbraucher im Fall einer Rechtsstreitigkeit wahlweise an ihrem Wohnort oder am Firmensitz klagen können.
Besonders häufig hätten die Anbieter versucht, die Haftung pauschal auf den Kunden abzuwälzen - selbst wenn diese nicht schuldhaft gehandelt haben. Viele Anbieter forderten in den Bedingungen die Rückgabe des Fahrzeugs "in dem gleichen Zustand wie vor der Nutzung". So hätten die Kunden auch für normale Verschmutzung oder Abnutzung haften sollen.
Darüber hinaus wurden zahlreiche pauschalisierte, teilweise massiv überhöhte Schadensersatzforderungen bei Schadensfällen festgestellt. Außerdem seien hohe Servicegebühren für geringe Verstöße fällig gewesen, zum Beispiel für eine zeitliche Überziehung um wenige Minuten oder falsches Abstellen um nur wenige Meter.
Die Anbieter hätten in ihren Texten auch versucht, umfangreiche Prüfpflichten vor und während der Nutzung auf den Kunden abzuwälzen. Skurril waren beispielsweise Klauseln, nach denen das Mitnehmen von Alltagsgegenständen wie Deo und Nagellack untersagt wurde. Manchmal wurde verlangt, in Schadensfällen immer die Polizei zu verständigen. Wenn die Kunden einen kleinen Lackkratzer bei einem Parkunfall verursachen, wären sie laut AGB verpflichtet, sofort den Anbieter zu kontaktieren und zusätzlich die Polizei. Aus Sicht der Verbraucherschützer reicht in diesem Fall allerdings die Meldung eines Bagatellschadens beim Anbieter bei Beendigung des Entleihvorgangs aus.
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