Benutzer handytim schrieb:
Benutzer Kaosmaster schrieb:
Zumindest gibt es damit ein Sonderkündigungs - Recht, weil der Service ja zum Nachteil des Kunden geändert (verschlechtert)
wird.
Wenn Du erstmal einen Widerruf einlegst, und T-Mobile diesen akzeptiert (also Dir nach wie vor die Mailbox bereitstellt) gibt es kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Ciao
Tim
Stimmt, aber sie haben werder in der SMS noch bei der Bandansage, die nach Anruf der in der SMS angegebenen Info - Rufnummer (6269) auf das Sokü - Recht hingewiesen.
Gruß,
Kaosmaster