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Änderung Xtra - AGB


13.04.2005 12:38 - Gestartet von Kaosmaster
Ich habe gerade eine SMs gekriegt, in der auf die Änderung der Xtra- AGB hingewiesen wird. Un zwar wird die Mobilbox nach 90 Tagen Nichtnutzung abgeschaltet, eine Reaktivierung (kostenlos) ist unter der Kurzwahl 2202 möglich.
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[1] handytim antwortet auf Kaosmaster
13.04.2005 12:45
Ui, hat die kostenlose Mailbox bei den Relax-Tarifen doch gewirkt? Wird der Mailbox-Server langsam voll? ;-)

Ciao
Tim
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[1.1] Kaosmaster antwortet auf handytim
13.04.2005 13:28
Benutzer handytim schrieb:
Ui, hat die kostenlose Mailbox bei den Relax-Tarifen doch gewirkt? Wird der Mailbox-Server langsam voll? ;-)

Ciao
Tim

Zumindest gibt es damit ein Sonderkündigungs - Recht, weil der Service ja zum Nachteil des Kunden geändert (verschlechtert) wird.

Gruß,
Kaosmaster
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[1.1.1] handytim antwortet auf Kaosmaster
13.04.2005 13:29
Benutzer Kaosmaster schrieb:
Zumindest gibt es damit ein Sonderkündigungs - Recht, weil der Service ja zum Nachteil des Kunden geändert (verschlechtert) wird.

Wenn Du erstmal einen Widerruf einlegst, und T-Mobile diesen akzeptiert (also Dir nach wie vor die Mailbox bereitstellt) gibt es kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Ciao
Tim
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[1.1.1.1] Kaosmaster antwortet auf handytim
13.04.2005 13:33
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer Kaosmaster schrieb:
Zumindest gibt es damit ein Sonderkündigungs - Recht, weil der Service ja zum Nachteil des Kunden geändert (verschlechtert)
wird.

Wenn Du erstmal einen Widerruf einlegst, und T-Mobile diesen akzeptiert (also Dir nach wie vor die Mailbox bereitstellt) gibt es kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

Ciao
Tim

Stimmt, aber sie haben werder in der SMS noch bei der Bandansage, die nach Anruf der in der SMS angegebenen Info - Rufnummer (6269) auf das Sokü - Recht hingewiesen.

Gruß,
Kaosmaster
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[1.1.1.1.1] Buddel antwortet auf Kaosmaster
28.04.2005 14:41
Ich nutz die Mobil-Box eh nicht das Abhören ist mir zu teuer. Wer mich nicht erreicht soll es später nochmal versuchen.
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[1.1.1.1.1.1] Stepbauer72 antwortet auf Buddel
28.04.2005 15:13
SoKü bei einem laufzeitfreien Tarif? Da muss ich lachen ja SoKü ist in mode gekommen. Entweder den anschluss nicht mehr nutzen oder die nummer portieren lassen.

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[1.1.1.1.1.1.1] handytim antwortet auf Stepbauer72
28.04.2005 15:16
Benutzer Stepbauer72 schrieb:
SoKü bei einem laufzeitfreien Tarif? Da muss ich lachen

Echt?
Bei einer außerordentlichen Kündigung muss der Anbieter Dir Dein verbleibendes Guthaben auszahlen.


Entweder den anschluss nicht mehr nutzen...

Und das Guthaben verfällt irgendwann...

Es gibt keine "Sonderkündigung" bei Mobilfunkverträgen.

Ciao
Tim
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[1.1.1.1.1.1.1.1] Stepbauer72 antwortet auf handytim
28.04.2005 19:19
isses nicht einfacher das guthaben abtelefonieren
läd doch keiner 100 € auf einmal auf