Benutzer donpedruzzo schrieb:
...
Hier fehlt die verpflichtende Möglichkeit des Widerspruchs auf gleichem Kommikationswege.
...
Das ist wirklich beklagenswert. Es sollte z.B. gesetzlich geregelt sein, dass bei Vertragsabschlüssen durch Dateneingabe und Mausklick auch Kündigungen auf diese Weise erfolgen können.