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Unzulässige AGB-Passagen in Mobilfunk-Verträgen


05.11.2009 08:26 - Gestartet von donpedruzzo
Was bisher noch nicht behandelt wurde, ist die Situation, dass der Mobilfunkanbieter auf elektronischem Weg die Änderung der AGB mitteilt, der Widerspruch aber "schriftlich" , meist unter Hinweis auf eine postalische Adresse erfolgen soll.
Hier fehlt die verpflichtende Möglichkeit des Widerspruchs auf gleichem Kommikationswege.
Gibt es hierzu schon entsprechende Rechtsprechung?
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[1] rainbow antwortet auf donpedruzzo
19.04.2010 22:14
Benutzer donpedruzzo schrieb:
...
Hier fehlt die verpflichtende Möglichkeit des Widerspruchs auf gleichem Kommikationswege.
...

Das ist wirklich beklagenswert. Es sollte z.B. gesetzlich geregelt sein, dass bei Vertragsabschlüssen durch Dateneingabe und Mausklick auch Kündigungen auf diese Weise erfolgen können.