Benutzer Sunny01 schrieb:
In der Tabelle des Beitrages steht als eine mögliche Voraussetzung Befreiung von der Rundfunkgebühr wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Das reicht aber meines Wissens nach nicht aus, um von der Rundfunkgebühr befreit zu werden. Notwendig ist zusätzlich zur Erwerbsminderung auch, daß man Grundsicherung erhält (oder zumindest erhalten könnte).
Der Artikel ist völlig veraltet, die Rundfunkgebühr gibt es gar nicht mehr.