Newsletter 06/02

07.02.2002
Die Neuigkeiten im Telefonbereich bis zum 07.02.2002 - von teltarif.de für Sie zusammengefasst.
  1. Runter und wieder rauf: Tarife von Billiganbietern mehr als unbeständig
  2. Telekom: Seit 1. Februar selektive Anrufweiterschaltung möglich
  3. T-Online: Blaue Briefe für Kunden, die Filesharing-Dienste bereitstellen
  4. Wieder Abzock-Versuch mit alter Einwahlnummer?
  5. 1&1 Internet: Nächste Abmahnung
  6. T-DSL mit 1,5 MBit/s: BusinessOnline geht in den Regelbetrieb
  7. Neue Mobilfunktarife im Februar
  8. Nun wird es Ernst: Aus Viag Interkom wird O2
  9. Diebstahlschutz für und Betrug mit Handys
  1. Runter und wieder rauf: Tarife von Billiganbietern mehr als unbeständig

    In der letzten Woche gab es wieder viele Turbulenzen bezüglich der Anbieter von Orts- und Ferngesprächen über 0190er-Nummern, wie zum Beispiel TeleBillig oder Phonecraft. Mehrfach wurde der Sondertarif von 1,2 Cent pro Minute verlängert, bevor die Tarife dann von einem auf den anderen Tag kräftig erhöht wurden - bei Telebillig (0190-029) auf mehr als das Doppelte, nämlich 2,7 Cent pro Minute. Phonecraft teilte zunächst eine Erhöhung auf 1,5 Cent pro Minute mit, änderte dann aber kurzfristig auf 1,8 Cent pro Minute.

    Um die Verwirrung komplett zu machen, gibt es noch einen ganz neuer Ableger der 01051 Telecom GmbH. telestunt heißt das jüngste Produkt, und um sich bei den Kunden einzuschmeicheln, kann man jetzt über die 0190-076 zu 1,2 Cent pro Minute Orts- und Ferngespräche führen. Doch obwohl noch sehr jung, werden auch hier die Weichen gleich wieder auf Tariferhöhung gestellt. Vorerst ist der günstige nur bis zum 14. Februar garantiert.

    teltarif ist der Ansicht, dass börsenähnliche Telefontarife, die sich im Stundentakt ändern, nicht im Interesse des Verbrauchers sind. Man will ja nicht täglich seine Telefonanlage umprogrammieren oder die Tariftabelle neu drucken. Deswegen werden wir eine bestimmte Technik einrichten, mit der die Tarife von allen Anbietern, die zu heftigen Tarifschwankungen neigen, nicht mehr in der normalen Tariftabelle aufgeführt werden. Diese werden dann erst über einen zusätzlichen Link wieder angezeigt.

  2. Telekom: Seit 1. Februar selektive Anrufweiterschaltung möglich

    Seit 1. Februar bietet die Deutsche Telekom ihren Kunden die selektive Anrufweiterschaltung für T-Net und T-ISDN-Anschlüsse, sowie die Anrufweiterschaltung im Störungsfall für den T-ISDN Anschluss an. Bei der selektiven Anrufweiterschaltung legt der Kunde selbst an seinem Anschluss maximal 10 Rufnummern oder Rufnummernbereiche fest, die an eine definierbare Zielrufnummer - beispielsweise das Handy - weitergeleitet werden. Anrufer mit einer anderen Rufnummer werden nicht weitergeleitet. Die selektive Anrufweiterschaltung kostet monatlich 1,03 Euro. Für die Bereitstellung am T-Net Anschluss sind einmalig 5,16 Euro zu zahlen.

    Die Anrufweiterschaltung im Störungsfall leitet bei einer Anschluss-Störung die ankommenden Verbindungen zu dem vom Kunden gewünschten Zielanschluss. Die Anrufweiterschaltung im Störungsfall wird mit monatlich 2,06 Euro für den ISDN-Basisanschluss berechnet, jede Änderung mit 7,73 Euro.

  3. T-Online: Blaue Briefe für Kunden, die Filesharing-Dienste bereitstellen

    Nach Informationen der Berliner Zeitung, die vom Pressesprecher bestätigt wurden, verschickt T-Online dieser Tage "blaue Briefe" an die eigenen Kunden. Dort werden diese ermahnt, künftig nicht mehr urheberrechtlich geschütztes Material über File-Sharing-Dienste wie die Napster-Nachfolger Gnutella oder Morpheus zur Verfügung zu stellen.

    Hintergrund ist, dass die Rechteinhaber, also Musikverlage oder Filmverleiher, zunehmend nach illegalen Kopien ihrer Werke im Internet suchen. Werden sie fündig, wird die IP-Adresse notiert, anschließend der Provider ermittelt und entsprechend informiert. Bei T-Online hat man sich jetzt entschlossen, die entsprechenden eingehenden Hinweise an den Kunden weiterzutragen. Kundendaten wurden hingegen nicht herausgegeben.

    T-Online fahndet nach eigenen Angaben nicht aktiv nach illegalem Material. Ganz uneigennützig dürften die Mahnbriefe an die Nutzer aber dennoch nicht sein. Denn wer massenhaft heiße Ware zum Download anbietet, erzeugt entsprechend hohes Transfervolumen, das T-Online bezahlen muss. Wegen zu hoher Volumina musste beispielsweise 1&1 letzten Herbst allen Bestandskunden die bestehende DSL-Flatrate kündigen und durch einen volumenbasierten Tarif ersetzen.

  4. Wieder Abzock-Versuch mit alter Einwahlnummer?

    Schon im letzten Newsletter berichteten wir von hohen Internetkosten, die durch die Verwendung einer nicht mehr aktuellen Einwahlnummer entstehen können. Gestern schickte der Internet-Anbieter eXpressNet eine Pressemitteilung, in der Nutzer davor gewarnt werden, ihre alten Verbindungsdaten weiter zu benutzen.

    Offenbar wird es mittlerweile zur Masche, die Tarife bei veralteten Einwahlnummern zu erhöhen, und arglose Nutzer, die glauben, zu alten Konditionen zu surfen, abzuzocken. Kürzlich hatte erst der Provider Avisgo die Einwahlnummer für einen günstigen Tarif geändert und für die alte Einwahlnummer einen deutlich teureren Tarif eingeführt. Bei eXpressNet scheint es nicht der Anbieter selber zu sein, der die Gunst der noch gespeicherten Verbindungsdaten nutzt, sondern einer der ehemaligen Partner. Den genauen Wortlaut der entsprechenden Pressemitteilung von eXpressNet können Sie der Meldung unter http://www.teltarif.de/s/s7171.html entnehmen.

    Da in letzter Zeit einige Provider Ihre Einwahlnummern geändert haben, empfehlen wir Ihnen, die Zugangsdaten Ihres aktuellen Providers zu überprüfen und dies in regelmäßigen Abständen zu wiederholen. Verwenden Sie dazu unsere Internet-Tarifabfrage auf unserer Homepage http://www.teltarif.de und klicken Sie auf der Ergebnisseite auf den Namen des jeweiligen Anbieters, um die Details wie Einwahlnummer, Benutzername und Passwort einzusehen. Wir empfehlen aber auch, wieder verstärkt Internet-Provider mit Anwendung zu wählen, denn hier muss Sie der Provider über Preisänderungen jeweils informieren.

  5. 1&1 Internet: Nächste Abmahnung

    Bereits Ende letzten Jahres hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) den Internetprovider 1&1 abgemahnt, weil der Provider tausenden Kunden die DSL-Flatrate gekündigt bzw. sie in einen volumenbegrenzten Tarif umgewandelt hatte. Dabei berief sich das Unternehmen auf die - nach Ansicht der Verbraucherschützer - ungültige AGB-Klausel 7.4, in der es hieß: "1&1 ist bei Verträgen, die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden oder in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen."

    Inzwischen änderte 1&1 zwar die AGB, die strittige Klausel findet sich jedoch an anderer Stelle in leicht abgeänderter Form wieder. Jetzt heißt es in Punkt 6.4 der AGB: "[...] 1&1 ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen". Hier fehlt also lediglich der Zusatz "die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden".

    Gerüchten zufolge soll 1&1 in den nächsten Tagen aus diesem Grund auch eine erneute Abmahnung inklusive Unterlassungserklärung durch den VZBV zugehen, da nach deren Ansicht sich durch die neue Klausel nichts am asynchronen Kündigungsrecht ändert, bei dem der Kunde die lange Laufzeit hat, während 1&1 kurzfristig aussteigen oder den Vertrag ändern kann. Dies war aber der eigentlich Kritikpunkt der ersten Abmahnung. Sollte 1&1 die Unterlassungserklärung nicht abgeben, soll die VZBV eine Klage angekündigt haben.

    Welche Auswirkungen die Abmahnungen für die betroffenen (Ex-)Kunden haben werden, ist derzeit noch nicht abzusehen. Es ist aber durchaus möglich, dass die Kunden prinzipiell auf der Fortsetzung des alten Vertrags bestehen können.

  6. T-DSL mit 1,5 MBit/s: BusinessOnline geht in den Regelbetrieb

    Die Deutsche Telekom hat ihren Internetzugang BusinessOnline zum 1. Februar in den Regelbetrieb überführt. Damit verkürzt sich gleichzeitig die Mindestvertragszeit von zwölf auf sechs Monate. Im Grundpreis von 29,58 Euro ist ein Datentransfer von einem Gigabyte pro Monat enthalten. Beim Überschreiten des Kontingentes sind für jedes weitere Megabyte 3,83 Cent zu zahlen. Ab zehn Gigabyte über dem Volumen verringert sich dieser Preis auf 2,44 Cent pro Megabyte. Für Kunden mit erheblichem Datentransfer gibt es eine Kostenbremse: Monatlich werden maximal 522 Euro als Volumenentgelt abgerechnet. Überträgt man mehr Daten, ist das kostenfrei. Gegenüber einem normalen T-DSL-Anschluss bietet Business Online die doppelte Datenübertragungsgeschwindigkeit im Downlink.

  7. Neue Mobilfunktarife im Februar

    Die Zeit der spektakulären Sonderaktionen, mit denen die Mobilfunkanbieter auf Kundenfang gegangen sind, ist längst vorbei. Trotzdem lohnt sich nach wie vor zum Monatswechsel ein Blick auf die Marktlage, denn Veränderungen gibt es nach wie vor. So führt T-Mobile heute seine neuen T-D1-Tarife ein, über die wir bereits berichtet hatten. Kunden, die sich für einen Laufzeitvertrag entscheiden, haben nach wie vor die Möglichkeit, auch einen der alten Tarife zu wählen. Mehr Info über die neuen Tarife, die zumeist günstiger in der Grundgebühr, aber höher in SMS- und Minutenpreisen liegen, finden Sie unter der URL http://www.teltarif.de/s/s6951.html . Die bisherigen Tarife der Xtra-Prepaidkarte werden aber nun nicht mehr vermarktet.

    Talkline bringt mit der Talkcard einen Gutschein für Mobilfunkkunden mit Vertrag heraus: Diese Geschenk-Karte im Wert von 25 Euro kann von jedem gekauft und verschenkt werden - nutzen können sie aber exklusiv die Mobilfunkkunden von Talkline. Mit der "TalkCard" kann auch das Monatslimit für den Tarif Talkline Tipp wieder aufgefüllt werden. Weitere Aktionen des Providers: Wer im Februar einen TalkJoy-Vertrag abschließt, zahlt erst ab Mai eine monatliche Grundgebühr in Höhe von 7,50 Euro. Zu beachten ist hier allerdings ein monatlicher Mindestumsatz von 5 Euro, der auch im Februar, März und April schon anfällt. Wer sich für einen TalkMore-Vertrag entscheidet, zahlt erst ab dem neunten Monat den Grundpreis von 5,09 Euro. Außerdem hat der Elmshorner Provider bereits vor eineinhalb Wochen eine Promotionaktion für Free & Easy-Karten angekündigt, an die sich jetzt auch Netzbetreiber E-Plus anschließt. Das heißt, jeder Free & Easy-Neukunde, dessen Karte bis 30. April aktiviert wird, erhält automatisch eine Gutschrift über 50 Gratis-SMS, die in alle Netze verschickt werden können.

    Noch bis Ende Februar profitieren E-Plus-Neukunden, die sich für einen Vertrag über 24 Monate entscheiden, von einer Grundgebührbefreiung bis Ende März. Das heißt, wer bis 28. Februar einen Vertrag abschießt, zahlt erst ab April die monatliche Grundgebühr.

    Viag Interkom überraschte mit der Ankündigung, Genion Duo nun auch in Kombination mit dem Profi-Tarif anzubieten. Das heißt, das Genion-Produkt, bei dem zwei Karten über eine gemeinsame Rechnung abgerechnet werden, ist nun in folgenden Tarifkombinationen erhältlich: Zweimal Genion Home, zweimal Genion Home Profi oder Genion Home/Genion Home Profi. Gespräche zwischen den beiden Duo-Karten kosten nur 8 Cent pro Minute. Das gilt für alle drei Tarif-Varianten.

  8. Nun wird es Ernst: Aus Viag Interkom wird O2

    Bereits im Herbst letzten Jahres hatte Viag Interkom den Namenswechsel angekündigt, nun wird es konkret: Viag Interkom verschickte in den letzten Tagen eine offizielle Mitteilung an ihre Kunden, in der über die Namensumstellung von Viag Interkom zu O2 (sprich: [o: tu]) berichtet wird. Unter dem einheitlichen Namen "O2" werden in Europa alle 100-prozentigen Tochtergesellschaften der British Telecom vereint.

    Für die Kunden von Viag Interkom ändert sich, außer dem Namen, nichts. Alle Tarife und Produkte sollen, zumindest vorerst, in unveränderter Form erhalten bleiben. Bestehende Verträge laufen zu den vereinbarten Konditionen weiter.

  9. Diebstahlschutz für und Betrug mit Handys

    Zwar hat (fast) jeder schon ein Handy, edle Geräte sind aber dennoch weiterhin heiß begehrt, und damit auch ein Zielobjekt für Langfinger. Eine "elektronische Wegfahrsperre" gibt es zwar für Handys logischerweise nicht, aber die amerikanische Firma xilinx arbeitet an einem Chip, der auf ein Kommando des Netzbetreibers hin das Handy komplett sperrt. Weg ist es dann zwar trotzdem, aber der neue Besitzer kann damit auch nichts mehr anfangen. Wenn gestohlene Handys dank Sperre nicht mehr funktionieren, sinkt auch deren Marktwert unter Dieben und Hehlern auf (fast) null, so dass die Diebstähle hoffentlich zurückgehen.

    Fraglich ist, ob sich das Verfahren durchsetzt. Denn gestohlene Handys lassen sich heute bereits netzseitig über die IMEI-Nummer sperren. Nur setzen nicht alle Netzbetreiber dieses Verfahren auch um, so dass eine wirklich weltweite Sperre zur Zeit nicht klappt.

    Um fragwürdige Geschäfte geht es auch bei einer Warnung der Verbraucherzentrale Sachsen. Demnach werden immer wieder Verbraucher angesprochen, sie hätten ein "Handy gewonnen". In Wirklichkeit handelt es sich dann meistens um Geräte, die an einen Mobilfunkvertrag gekoppelt sind. Die Unterschrift unter diesen wird mit irgendwelchen Vorwänden ("bestätigen Sie uns, dass Sie das Gerät erhalten haben") abgeluchst. Besonders schlimm ist, dass bei diesen Geräten dann auch noch kostenpflichtige Infodienste aktiviert sind, so dass es Fälle gibt, in denen Rechnungen in vierstelliger Höhe ankamen, obwohl das Handy kaum benutzt wurde.


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