Endgeräte-Servicepaket

Zu viele Retouren: Telekom führt 12-monatige Laufzeit für Leih-Router ein

Zu viele Kunden haben offenbar zu häufig ihre Leih-Router gegen ein anderes Modell getauscht. Um die Retouren einzu­dämmen, führt die Telekom ab 5. Mai eine Lauf­zeit für seine Endge­räte-Service­pakete ein. Was das für die Kunden bedeutet und wen die Lauf­zeit betrifft, erklären wir in der Meldung.
Von Rita Deutschbein

Zu viele Retouren: Telekom führt 12-monatige Laufzeit für Leih-Router ein Router und Receiver nun mit einjähriger Leih-Dauer
Bild: Telekom
Die Deut­sche Telekom ändert zum 5. Mai, also ab Montag, die Leih­bedingungen für Hard­ware, die Kunden für einen Telefon- und/oder Internet-Anschluss beim Netz­betreiber benö­tigen. Bei neu abge­schlos­senen Endge­räte-Service­paketen wird zum Stichtag eine Mindest­vertrags­laufzeit von 12 Monaten einge­führt. Damit verschlech­tern sich die Leih­bedingungen für Neukunden enorm. Bislang konnten Kunden die von der Telekom ange­botenen Router oder Media-Receiver ohne Lauf­zeit ausleihen und den Leih-Vertrag mit einer Frist von sechs Tagen zum Ende eines jeden Werk­tages kündigen. So konnte ein altes oder nicht mehr ausrei­chendes Gerät jeder­zeit gegen ein neueres Modell getauscht werden. Durch die Einfüh­rung der Mindest­vertrags­laufzeit von 12 Monaten ist dies nun nicht mehr möglich.

Zu viele Retouren: Telekom führt 12-monatige Laufzeit für Leih-Router ein Router und Receiver nun mit einjähriger Leih-Dauer
Bild: Telekom
Im Rahmen des Endge­räte-Service­pakets über­lässt die Telekom dem Kunden die von ihm ausge­wählte Hard­ware wie beispiels­weise einen Speed­port-Router zur Nutzung und hält diesen während der Dauer des Miet­verhält­nisses in Stand, soweit die auftre­tenden Störungen bei ordnungs­gemäßem Gebrauch entstanden sind. Die Leih­gebühren für die Geräte beginnen bei 3,95 Euro monat­lich.

Zu viele Retouren machen den Schritt erfor­der­lich

Die Telekom begründet die Einfüh­rung der 12-mona­tigen Mindest­vertrags­laufzeit mit der hohen Retouren-Quote von Routern und Media-Receiver. Viele Kunden hätten ihre Geräte oftmals schon nach kurzer Nutzung zurück­gegeben bzw. getauscht. Mit der durch die Lauf­zeit fest­gelegten Nutzungs­dauer von mindes­tens einem Jahr soll die Retouren-Quote deut­lich redu­ziert werden. Nach Ablauf der 12 Monate kann der Endgeräte­vertrag nach Aussage der Telekom wie bisher inner­halb von sechs Werk­tagen gekün­digt werden.

Das Unter­nehmen betont, dass der Vertrag für die Hard­ware nicht an die Mindest­vertrags­laufzeit des beim Provider gebuchten Tarif-Vertrages gekop­pelt ist. Die Ände­rung der Mindest­vertrags­laufzeit bei den Leih­geräten bezieht sich zudem ausschließ­lich auf ab dem 5. Mai neu abge­schlos­sene Verträge. Bei bereits exis­tie­renden Verträge bleiben die bestehenden Kondi­tionen weiterhin gültig. Auch bleiben alle weiteren Rahmen­bedingungen zum Endge­räte-Service­paket, wie beispiels­weise "Keine direkte Mitgabe bzw. Rück­nahme" auch künftig bestehen.

Kunden droht bei vorzei­tiger Kündi­gung die Zahlung von Scha­den­ersatz

Bislang konnten Kunden einen Gerä­tetausch jeder­zeit durch eine schrift­liche Kündi­gung des Altge­rätes und eine anschlie­ßende Neube­stel­lung eines anderen Modells veran­lassen. Der Vertrag wurde dann gekün­digt und ein neuer mit der entspre­chenden Anpas­sung der Leih­gebühr aufge­setzt. So konnten Kunden unab­hängig von vertrag­lichen Bindungen auf die neueste Hard­ware wech­seln.

Kündigt ein Kunde, der sein Endge­räte-Service­paket am oder nach dem 5. Mai abge­schlossen hat, vor Ablauf seiner Mindest­vertrags­laufzeit den Vertrag, so ist er laut Telekom nun zu einer Zahlung eines Scha­dens­ersatzes verpflichtet. Mit welcher Summe dieser fest­gesetzt ist, gab der Netz­betreiber nicht bekannt. Ledig­lich für fest defi­nierte Sonder­fälle bzw. Ausnah­mefälle besteht ein Sonder­kün­digungs­recht. So darf der Miet­ver­trag für das Endgerät trotz Mindest­vertrags­laufzeit beispiels­weise bei einer Ände­rungen in den Stamm­daten des Vertrags­partners (Ster­befall, Insol­venz etc.), bei einem Umzug ins Ausland oder bei einem tech­nisch notwen­digen Wechsel eines Endge­räte-Service­paketes (z.B. Wechsel von Enter­tain Comfort Sat auf Enter­tain Comfort) einver­nehm­lich vorzeitig beendet werden. Auch für Rück­kehrer zur Telekom gelten Sonder­konditionen.

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