Rundfunkbeitrag: In diesen Fällen gibts weiterhin Briefe
Beitragsservice versendet in einigen Fällen weiterhin Erinnerungen
Bild: dpa
Anfang Februar hat teltarif.de darüber berichtet, dass der Rundfunk-Beitragsservice in einigen Fällen keine Erinnerungsbriefe mehr versendet. Konkret geht es um Beitragszahler, die ihre Rundfunkbeiträge nicht per SEPA-Lastschrift, sondern per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag bezahlen.
Beitragsservice versendet in einigen Fällen weiterhin Erinnerungen
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Das Schreiben hatte zunächst etwas den Eindruck erweckt, als ob der Beitragsservice es möglicherweise gerne hätte, dass die betreffenden Hörer auf SEPA-Lastschrift umstellen. teltarif.de hatte darauf hingewiesen, dass es selbstverständlich - auch ohne briefliche Erinnerung - auch weiterhin möglich bleibt, den Rundfunkbeitrag per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung zu bezahlen.
In einer ausführlichen Stellungnahme gegenüber teltarif.de hat ein Sprecher nun genau das bekräftigt. Wir veröffentlichen hierzu das Statement des Beitragsservice in voller Länge:
Die Stellungnahme des Beitragsservice im Wortlaut
Wie geschildert versendet der Beitragsservice auch künftig Zahlungserinnerungen - an diesem Verfahren ändert sich nichts. Zahlen Beitragszahler/-innen ihren Rundfunkbeitrag nicht fristgerecht, so werden sie auch weiterhin schriftlich daran erinnert. Gehen auch nach der Zahlungserinnerung keine Zahlungen ein, so erhält der/die betroffene Beitragszahler/-in einen Beitragsbescheid. Laufende Beiträge setzt der Beitragsservice in der Folge dann, sofern Zahlungen ausbleiben, ohne vorherige Zahlungserinnerung per Beitragsbescheid fest.Wie von teltarif.de vermutet werden also weiterhin beispielsweise dann Briefe versendet, wenn Beitragszahler ihren Rundfunkbeitrag nicht fristgerecht bezahlen.Die im Artikel beschriebene Änderung beim Versand der Zahlungsaufforderung betrifft lediglich Beitragszahlende, die den Rundfunkbeitrag quartalsweise per Einzelüberweisung entrichten. Sie erhalten künftig statt vier Zahlungsaufforderungen pro Jahr nur noch eine Zahlungsaufforderung, in der der zu zahlende Betrag und die vier Zahlungsziele des Jahres vermerkt sind. Diese Zahlungsaufforderung und die darin genannten Zahlungstermine gelten so lange, bis sich etwas an der Beitragshöhe ändert.
Für den weit überwiegenden Teil der Beitragszahlenden, die dem Beitragsservice ein SEPA-Mandat erteilt haben, ändert sich nichts. Lediglich 5,5 Prozent der insgesamt rund 46 Millionen Beitragszahler/-innen sind von der Änderung betroffen. Das SEPA-Verfahren ist die bequemste und sicherste Zahlungsweise. Das Ausfüllen von Überweisungsträgern entfällt und es ist ausgeschlossen, Zahlungen zu übersehen oder falsche Überweisungen zu tätigen. Auch ist durch die Teilnahme am SEPA-Verfahren ausgeschlossen, dass einen die Zahlungsaufforderungen des Beitragsservice - etwa aufgrund eines Umzuges - nicht erreichen.
Wichtig ist es mir an dieser Stelle auch noch einmal zu unterstreichen, dass durch die beschriebene Umstellung niemand gedrängt oder gezwungen werden soll, am SEPA-Verfahren teilzunehmen. Welche Zahlungsart genutzt wird, um seine Beiträge zu entrichten, kann jeder Beitragszahlende weiterhin selbst entscheiden. Die Umstellung der Zahlungsaufforderung erfolgt vor allem aus Wirtschaftlichkeits- und Effizienzgesichtspunkten, da der Beitragsservice dazu verpflichtet ist, beitragsschonend zu wirtschaften und unnötige Kosten - die sich gerade im Bereich des Briefversands in den vergangenen Jahren deutlich erhöht haben - zu vermeiden.
Die einmalige Zahlungsaufforderung ist zudem auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung vollkommen üblich und den Verbraucherinnen und Verbrauchern, etwa von der Festsetzung der Grundbesitzabgaben, hinlänglich bekannt. Insofern schließt sich der Beitragsservice hier lediglich einer gängigen Praxis an.
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